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Bauherren-Schutzbund e. V.

Neugestaltetes Verbraucherportal mit umfangreichen Informationen für private Bauherren

Wohnen im Denkmal: Behördliche Auflagen beachten

Ein Baudenkmal als privates Wohnhaus zu nutzen, ist immer etwas Besonderes. Dazu gehört auch, dass sich der Besitzer einer denkmalgeschützten Immobilie mit besonderen Auflagen auseinandersetzen muss. Wenn zum Beispiel ein Gründerzeithaus, ein altes Bauernhaus oder ein mittelalterlicher Fachwerkbau als Einzeldenkmal ausgewiesen sind oder ein Siedlungshaus gemeinsam mit vielen anderen unter Ensembleschutz steht, dann hat das unterschiedliche Auflagen zur Folge. Auf jeden Fall sind Umbauten und Modernisierungen mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Diese achtet darauf, dass bauliche Maßnahmen nicht den Erhalt der Denkmaleigenschaften gefährden, die in der „denkmalrechtlichen Anordnung“ festgelegt sind.

Unterstützungen für den Erhalt gesellschaftlicher und kultureller Werte

Worauf es ankommt, damit man den Erhalt alter Bausubstanz mit modernem Wohnkomfort in Einklang bringt, erklärt ein aktueller Ratgeber. Herausgegeben hat es die Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Informationszentrum Raum und Bau IRB. Wie sich Wohnen und Leben im Denkmal trotz der höheren Aufwendungen für Renovierungs-, Modernisierungs- und Umbauarbeiten dennoch rechnen können, zeigt der Ratgeber ebenfalls. Zum Beispiel können Hausbesitzer oder Käufer günstige Kredite und Zuschüsse über die KfW Förderbank nutzen. Und da der Erhalt von Baudenkmalen eine wichtige gesellschaftliche und kulturelle Aufgabe darstellt, bieten Staat und Länder auch steuerliche Vergünstigungen, mit denen sich die Mehraufwände im Denkmal zumindest teilweise kompensieren lassen.

Baupartner mit Erfahrung in denkmalgeschützten Objekten auswählen

Auf jeden Fall zu empfehlen ist die Planung und Umsetzung von baulichen Maßnahmen mit Fachleuten, die Erfahrung und nachweisbare Expertise im Umgang mit alten Bautechniken und den besonderen Gegebenheiten der Arbeit in denkmalgeschützten Gebäuden haben. Informationsadressen dazu liefert ebenfalls der Ratgeber, der unter www.bsb-ev.de kostenlos heruntergeladen werden kann.

Diese und weitere Pressemitteilungen finden Sie auf unserer Homepage unter www.bsb-ev.de/presseservice/pressemitteilungen/

Weitere Informationen unter www.bsb-ev.de
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.
Einzugsgebiet: Deutschland
Datum: 24.09.2015

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Pressetext
  • 2015_09_Pressemitteilung_Wohnen_im_Denkmal.doc
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