Ein Baudenkmal als privates Wohnhaus zu nutzen, ist immer etwas Besonderes. Dazu gehört auch, dass sich der Besitzer einer denkmalgeschützten Immobilie mit besonderen Auflagen auseinandersetzen muss. Wenn zum Beispiel ein Gründerzeithaus, ein altes Bauernhaus oder ein mittelalterlicher Fachwerkbau als Einzeldenkmal ausgewiesen sind oder ein Siedlungshaus gemeinsam mit vielen anderen unter Ensembleschutz steht, dann hat das unterschiedliche Auflagen zur Folge. Auf jeden Fall sind Umbauten und Modernisierungen mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Diese achtet darauf, dass bauliche Maßnahmen nicht den Erhalt der Denkmaleigenschaften gefährden, die in der „denkmalrechtlichen Anordnung“ festgelegt sind.